Krypto Steuer in Deutschland 2026

Das deutsche Krypto-Steuerrecht ist eines der freundlichsten in Europa. Wer ein Jahr hält, zahlt null Steuer. Aber: jede Bewegung innerhalb dieses Jahres ist potenziell steuerpflichtig, und es gibt Sonderregeln für Staking, Mining, Airdrops und Tauschvorgänge. Hier die komplette Übersicht mit Rechenbeispielen.

Die wichtigste Regel zuerst

Halte deine Kryptowährungen mindestens 1 Jahr (366 Tage) ab Kaufdatum. Verkaufst du danach, ist der gesamte Gewinn steuerfrei. Verkaufst du innerhalb des Jahres, ist der Gewinn zum persönlichen Einkommensteuersatz steuerpflichtig (typisch 14 bis 42 Prozent, bei sehr hohen Einkommen bis 45 Prozent). Das ist der größte steuerliche Vorteil von Krypto gegenüber Aktien in Deutschland: bei Aktien gilt grundsätzlich Abgeltungssteuer 25 Prozent, ohne Haltefrist-Befreiung.

Die zweite wichtige Regel

Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte beträgt 600 Euro pro Kalenderjahr. Liegen deine gesamten Gewinne aus innerhalb-1-Jahr-Verkäufen unter 600 Euro, sind sie komplett steuerfrei. Liegen sie bei 601 Euro, sind alle 601 Euro voll steuerpflichtig. Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Diese Freigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen, nicht nur Krypto.

Drei Rechenbeispiele

Beispiel 1: Steuerfrei durch Halten

Kauf 0,1 BTC am 15. Januar 2025 für 5.000 Euro. Verkauf am 20. Januar 2026 für 12.000 Euro. Gewinn 7.000 Euro. Da die 1-Jahres-Frist erfüllt ist: 0 Euro Steuer. Wenn du jedoch am 10. Januar 2026 verkauft hättest (5 Tage vor Ablauf der Frist), wären die 7.000 Euro voll steuerpflichtig. Geduld ist hier wörtlich Geld wert.

Beispiel 2: Freigrenze nutzen

Du kaufst 0,01 BTC am 1. Mai 2026 für 600 Euro und verkaufst am 1. Juli 2026 für 1.100 Euro. Gewinn 500 Euro. Da unter 600 Euro Freigrenze und keine weiteren privaten Verkäufe im Jahr: 0 Euro Steuer. Hättest du gleichzeitig noch eine Vintage-Uhr mit 200 Euro Gewinn verkauft, wären beide Gewinne (700 Euro insgesamt) voll steuerpflichtig.

Beispiel 3: Tausch ist Verkauf

Kauf 1 ETH am 1. März 2026 für 2.000 Euro. Tausch in 100 SOL am 1. August 2026 für 3.000 Euro Marktwert. Gewinn 1.000 Euro (steuerpflichtig, weil innerhalb 1 Jahr). Die 100 SOL starten eine neue Haltefrist ab 1. August 2026. Auch wenn kein Euro auf dein Konto floss, ist der Gewinn auf den ETH realisiert und steuerpflichtig.

Was zählt steuerlich als Krypto-Verkauf?

AktionSteuerlich
BTC → EUR auf BankkontoVerkauf, gewinnrealisierend
BTC → ETH (Swap)Verkauf, gewinnrealisierend
BTC → Stablecoin (USDC)Verkauf, gewinnrealisierend
Krypto für Ware/Dienstleistung ausgebenVerkauf, gewinnrealisierend
Transfer Wallet-zu-Wallet (gleicher Inhaber)Keine Steuer, kein Verkauf
Krypto-VerschenkenSchenkungssteuer beim Empfänger (Freibetrag je nach Verwandtschaft)
Staking-Belohnung erhaltenSonstige Einkünfte (Paragraf 22 EStG)
Airdrop empfangen (Aktion)Sonstige Einkünfte oder steuerfrei (je nach Anlass)
Mining-Belohnung empfangen (Hobby)Sonstige Einkünfte (Paragraf 22 EStG)
Mining gewerblichGewerbesteuer + Einkommensteuer

FIFO: First In, First Out

Das Finanzamt rechnet nach dem FIFO-Prinzip: bei einem Verkauf gelten immer die ältesten Coins deines Bestands als verkauft. Beispiel: du kaufst 0,1 BTC im März 2025 und nochmal 0,1 BTC im Oktober 2025. Im Mai 2026 verkaufst du 0,1 BTC. Steuerlich gelten die März-2025-Coins als verkauft, weil sie älter sind. Da diese die 1-Jahres-Frist überschreiten, ist der Verkauf steuerfrei. Das ist wichtig zu wissen, weil es bei mehreren Käufen über die Zeit hilft, gezielt die ältesten (und damit steuerlich freien) Bestände zu verkaufen.

Die Wallet-by-Wallet-Betrachtung ist erlaubt: jedes Wallet wird separat nach FIFO behandelt. Bei Self-Custody hast du also strategische Möglichkeiten, indem du gezielt aus einer bestimmten Wallet verkaufst. Bei Trade Republic oder Coinbase geht das nicht, weil alle Coins in einem Pool des Anbieters liegen.

Trade Republic vs Self-Custody Steuer

Bei Trade Republic

TR meldet seit 2024 nach DAC8 automatisch ans Finanzamt. Du bekommst eine Steuerbescheinigung. Klingt bequem, hat aber Haken: TR wendet die Abgeltungssteuer-Logik auf Krypto an (in der Standardeinstellung), was die 1-Jahres-Freibefreiung nicht voll ausnutzt. Du kannst Coins nicht in eine eigene Wallet überweisen, also nicht zwischen Wallets nach FIFO optimieren. Wenn TR seine Krypto-Sparte einstellt oder du wechseln willst, kommst du nicht ohne Verkauf raus.

Bei Self-Custody (ChainATM)

Du dokumentierst deine Käufe und Verkäufe selbst (Tools: CoinTracking, Blockpit, Koinly). Im Gegenzug: volle Kontrolle über die 1-Jahres-Haltefrist, FIFO-Wahl pro Wallet möglich, jederzeit verkaufbar oder in Stablecoin tauschbar, kein Plattformrisiko. Die DAC8-Meldepflicht trifft auch Self-Custody-Onramps, aber die Steuerstrategie bleibt vollständig in deiner Hand.

Tools für die Steuererklärung

Drei Tools werden in Deutschland von Krypto-Anlegern und Steuerberatern empfohlen: CoinTracking (älter, am vollständigsten, ab 10 Euro pro Monat), Blockpit (deutsches Unternehmen aus Linz, gute DE-Spezialfeatures, ab 49 Euro pro Jahr für Hobby-Anleger), Koinly (international, gute UX, ab 49 Euro pro Jahr). Alle drei importieren Daten direkt von Exchanges via API oder CSV und generieren ein Finanzamt-fertiges Steuerformular. Bei mehr als 50 Transaktionen pro Jahr ist eines davon praktisch unverzichtbar.

Wichtiger Disclaimer

Diese Seite ist allgemeine Information, keine Steuerberatung. Krypto-Steuer in Deutschland ist komplex, und die Gesetzgebung ändert sich (zuletzt JStG 2022, MiCA-Umsetzung 2024, DAC8 2024). Bei Beträgen über der Freigrenze oder unklaren Konstellationen (Mining, gewerblicher Handel, NFTs, DeFi-Yield, ausländische Plattformen) konsultiere einen auf Krypto spezialisierten Steuerberater. Die Bundessteuerberaterkammer hat eine Liste spezialisierter Berater.

Häufige Fragen

Wie werden Kryptowährungen in Deutschland besteuert?

Kryptowährungen gelten in Deutschland als „sonstige Wirtschaftsgüter“ nach Paragraf 23 Absatz 1 Nummer 2 EStG. Gewinne aus dem Verkauf sind nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 1 Jahr liegt. Nach 1 Jahr Halten sind Verkäufe steuerfrei. Es gilt der persönliche Einkommensteuersatz (nicht die Abgeltungssteuer von 25 Prozent wie bei Aktien). Hinzu kommt eine Freigrenze von 600 Euro pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen.

Was ist die 1-Jahres-Haltefrist genau?

Wenn du Bitcoin oder eine andere Krypto kaufst und mindestens 366 Tage hältst, ist der Verkauf komplett steuerfrei, egal wie hoch der Gewinn ist. Beispiel: Kauf 0,1 BTC am 1. April 2025 für 5.000 Euro, Verkauf am 2. April 2026 für 15.000 Euro = 10.000 Euro Gewinn, steuerfrei. Verkauf am 31. März 2026 = steuerpflichtig zum vollen Einkommensteuersatz. Das Datum zählt nach FIFO-Prinzip: First In, First Out, also es zählt das ÄLTESTE Coin-Stück deines Bestands.

Was bedeutet die 600-Euro-Freigrenze?

Wenn deine gesamten Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften (Krypto, Sammlerstücke, etc.) im Kalenderjahr unter 600 Euro liegen, sind sie komplett steuerfrei. Achtung: das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. 599 Euro Gewinn = 0 Euro Steuer. 601 Euro Gewinn = 601 Euro voll steuerpflichtig zum persönlichen Steuersatz. Wer also nahe an der Grenze ist, sollte gezielt entweder darunter bleiben oder die Schwelle deutlich überschreiten.

Was passiert beim Tausch von Bitcoin in Ethereum (Swap)?

Ein Krypto-zu-Krypto-Swap gilt als zwei steuerlich relevante Vorgänge: Verkauf des einen Assets, Kauf des anderen. Wenn du Bitcoin innerhalb der 1-Jahres-Haltefrist gegen Ethereum tauschst, realisierst du den Gewinn (oder Verlust) auf den Bitcoin. Der Ethereum bekommt ein neues Anschaffungsdatum für seine eigene Haltefrist. Das passiert auch dann, wenn kein Euro fließt. Wer viel zwischen Coins switcht, sammelt schnell viele steuerpflichtige Vorgänge ein.

Wie versteuere ich Staking-Erträge?

Staking-Belohnungen sind sonstige Einkünfte nach Paragraf 22 Nummer 3 EStG. Sie sind im Zuflusszeitpunkt zum persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Freigrenze: 256 Euro pro Jahr für alle sonstigen Einkünfte zusammen. Wichtig: die Haltefrist für die gestakten Coins selbst beträgt seit dem JStG 2022 wieder 1 Jahr (vorher 10 Jahre während des Staking-Zeitraums). Nach diesem 1 Jahr ist der Verkauf der Coins steuerfrei.

Wie ist Mining steuerlich zu behandeln?

Gelegenheits-Mining (Hobby) gilt wie Staking als sonstige Einkünfte mit 256-Euro-Freigrenze. Gewerbliches Mining (organisiert, mit Gewinnerzielungsabsicht) führt zur Gewerbesteuerpflicht plus Einkommensteuer auf den Gewinn. Hardware-Anschaffungen sind abschreibungsfähig, Stromkosten abzugsfähig. Die Abgrenzung Hobby vs. Gewerbe ist im Zweifel mit einem Steuerberater zu klären, vor allem bei Cloud-Mining-Verträgen.

Was ist mit Airdrops und NFTs?

Airdrops gelten je nach Art entweder als steuerfreier Zufluss (rein zufällig empfangen) oder als sonstige Einkünfte (für eine konkrete Gegenleistung empfangen, z. B. Werbeaktion). Verkauf der gedroppten Coins folgt dann der normalen 1-Jahres-Regel ab Empfangsdatum. NFTs werden wie Kryptowährungen behandelt: 1 Jahr Haltefrist, 600 Euro Freigrenze. Gewerblicher NFT-Handel ist Gewerbe.

Was ist der Unterschied zwischen Trade Republic und Self-Custody bei der Steuer?

Bei Trade Republic kannst du seit MiCA Krypto kaufen, aber nicht in deine eigene Wallet auszahlen lassen. TR meldet seit 2024 standardmäßig nach der DAC8-Richtlinie an das Finanzamt. Du bekommst eine Steuerbescheinigung, ähnlich wie bei Aktien. Allerdings: TR wendet die Abgeltungssteuer-Logik auf Krypto an (was steuerlich nicht immer optimal ist) und verhindert, dass du die 1-Jahres-Haltefrist strategisch nutzen kannst, weil du nicht in Self-Custody überweisen kannst. Bei ChainATM kaufst du in deine eigene Wallet, behältst volle Kontrolle, dokumentierst die Käufe selbst und kannst die 1-Jahres-Frist gezielt nutzen.

Krypto kaufen, ohne Plattform-Risiko

ChainATM verkauft Krypto in deine eigene Wallet. Du behältst volle Kontrolle über deine Haltefrist und Steuerstrategie. USDC und EURC zu 0 Prozent, alle anderen Coins zu transparenten Spreads.

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